Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den gültigen Europäischen Führerscheinklassen

Merkmale: |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: AM, L
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Fahrstunden und Theoriestunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 2
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Voraussetzungen: |
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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zum Seitenanfang

Merkmale: |
Kfz der Klasse B mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17) Ausbildung: besondere Schulung Prüfung: keine Vorbesitz: Klasse B wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
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Voraussetzungen: |
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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zum Seitenanfang

Merkmale: |
Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17) Ausbildung: Praxis Prüfung: praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B
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Fahrstunden und Theoriestunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 Dunkelfahrt: 1
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Voraussetzungen: |
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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zum Seitenanfang

Merkmale: |
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 16 Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
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Fahrstunden und Theoriestunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 2
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Voraussetzungen: |
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Merkmale: |
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
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Ausbildung: |
Mindestalter: 16 Jahre Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: AM
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Fahrstunden und Theoriestunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 4
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Voraussetzungen: |
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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zum Seitenanfang

Merkmale |
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 18 Jahre Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. eingeschlossene Klassen: AM, A1
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Fahrstunden und Theoriestunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 4
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Voraussetzungen: |
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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zum Seitenanfang

Merkmale: |
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
- Leistung über 15 kW
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Ausbildung: |
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
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zum Seitenanfang

Merkmale: |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zG des Anhängers bis 750 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 18 Jahre Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: B Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre
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Fahrstunden und Theoriestunden: |
Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 Dunkelfahrt: 1 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 6
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Voraussetzungen: |
Lichtbild augenärztliches Gutachten ärztliche Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
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Merkmale: |
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 18 Jahre Prüfung: praktische Prüfung Vorbesitz: C1 Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre
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Fahrstunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 Dunkelfahrt: 1
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Voraussetzungen: |
Lichtbild augenärztliches Gutachten ärztliche Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
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zum Seitenanfang

Merkmale: |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A:
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- zG des Anhängers bis 750 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B Eingeschlossene Klassen: C1 Geltungsdauer: 5 Jahre
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Fahrstunden und Theoriestunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 2 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: - bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 10
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Voraussetzungen: |
Lichtbild
augenärztliches Gutachten ärztliche Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
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zum Seitenanfang

Merkmale: |
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: C eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D Geltungsdauer: 5 Jahre
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Fahrstunden und Theoriestunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 2 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: - bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 10
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Voraussetzungen: |
Lichtbild augenärztliches Gutachten ärztliche Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
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Merkmale: |
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A:
- für mehr als 8, aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- mit Anhänger bis 750 kg zG
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Ausbildung: |
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: B Geltungsdauer: 5 Jahre
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Voraussetzungen: |
Lichtbild amtsärztliches Attest Führungszeugnis Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
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Merkmale: |
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" Prüfung: praktische Prüfung Vorbesitz: D1 eingeschlossene Klassen: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1 Geltungsdauer: 5 Jahre
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Voraussetzungen: |
Lichtbild amtsärztliches Attest Führungszeugnis Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
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zum Seitenanfang

Merkmale: |
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- mit Anhänger bis 750 kg zG
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Ausbildung: |
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifikation Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: B eingeschlossene Klassen: D1 Geltungsdauer: 5 Jahre
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Voraussetzungen: |
Lichtbild amtsärztliches Attest Führungszeugnis Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
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zum Seitenanfang

Merkmale: |
Kfz der Klasse D mit Anhänger:
- zG des Anhängers über 750 kg
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Ausbildung: |
Mindestalter: 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Tätigkeit und Qualifiaktion Prüfung: praktische Prüfung Vorbesitz: D eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1 Geltungsdauer: 5 Jahre
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Voraussetzungen: |
Lichtbild amtsärztliches Attest Führungszeugnis Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
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Merkmale: |
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
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Ausbildung: |
Mindestalter: 16 Jahre Ausbildung: Theorie Prüfung: Theorieprüfung
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Fahrstunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 2
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Voraussetzungen: |
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Erste-Hilfe-Kurs Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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Merkmale: |
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
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Ausbildung: |
Mindestalter: 16 Jahre Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung eingeschlossene Klassen: AM, L
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Fahrstunden: |
Übungsstunden: nach Bedarf Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 6
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Voraussetzungen: |
Lichtbild Sehtest Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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